Die Platzordnung
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Platzordnung
Auch in unserer Hundeschule ist für einen geordeneten Ablauf eine Platzordnung notwendig. Hier können Sie die Platzordnung einsehen.
1) Der Hundebesitzer/-halter erkennt die Platzordnung mit Aushändigung an.
2) Der Ausbildungsplatz ist nur mit Genehmigung des Ausbilders zu betreten.
3) Das Betreten des Ausbildungsplatzes erfolgt grundsätzlich mit angeleintem Hund.
4) Das Betreten des Ausbildungsgeländes mit "heißen" Hündinnen ist verboten
5) Hunde sind nur auf Anweisung der Ausblider abzuleinen.
6) Der Hundehalter haftet für alle durch ihn oder seinem Hund verursachten Schäden. Eine Teilnahme an der Ausbildung ist nur mit gültiger Hundehaftpflichtversicherung gestattet.
7) Der Hund verfügt über eine gültige Tollwutimpfung.
8) Den Anweisungen der Ausbilder ist grundsätzlich Folge zu leisten.
9) Der Hund ist vor der Ausblidung zum Lösen zu führen. Eventuelle Hinterlassenschaften des Hundes sind durch den Hundehalter zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
10) Der Hundehalter beaufsichtigt seinen Hund während des Aufenthaltes auf dem Ausbildungsgelände ununterbrochen.
11) Der Inhaber der Hundeschule schließt Haftungen für verursachte Schäden, sofern diese nicht durch ihn zu verantworten sind, aus.
12) Die Benutzung von Stachelhalsbändern auf dem Ausbildungsgelände ist verboten.
13) Beim Parken vor dem Ausbildungsgelände sind die Bestimmungen der StVO zu beachten.
14) Während der Ausbildung sind grundsätzlich nur der Hundeführer mit Hund auf dem Platz. Begleitende Gäste halten sich hinter der Abgrenzung auf. Kinder unter 16 Jahren betreten nur nach Genehmigung des Ausbilders den Ausbildungsplatz.
15) Jeder Unfall ist dem Ausbilder ohne Verzug anzuzeigen.
16) Vertöße gegen die Platzordnung können zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung führen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt in diesen Fällen nicht.
17) 10er Karten behalten ihre Gültigkeit für eine Dauer von vier Monaten ab Ausstellungsdatum